Rechtsprechung
   BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,10778
BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15 (https://dejure.org/2015,10778)
BGH, Entscheidung vom 25.03.2015 - 5 StR 43/15 (https://dejure.org/2015,10778)
BGH, Entscheidung vom 25. März 2015 - 5 StR 43/15 (https://dejure.org/2015,10778)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,10778) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (10)

  • HRR Strafrecht

    § 406 StPO
    Unzureichende Feststellungen zur Höhe eines im Adhäsionsverfahren zuerkannten Schadensersatzes (fehlende Nachvollziehbarkeit von Schätzungen und Pauschalisierungen)

  • lexetius.com
  • openjur.de
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 07.07.2010 - 2 StR 100/10

    Beihilfe zur schweren räuberischen Erpressung (Gehilfenvorsatz hinsichtlich der

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15
    Es liegt kein Fall des § 357 StPO vor, weil die Aufhebung nicht wegen einer Gesetzesverletzung bei Anwendung eines Strafgesetzes erfolgt (vgl. BGH, Beschluss vom 7. Juli 2010 - 2 StR 100/10, NStZ-RR 2010, 344).
  • BGH, 20.03.2014 - 3 StR 20/14

    Unzureichende, da rudimentäre und formelhafte Begründung der Anspruchshöhe beim

    Auszug aus BGH, 25.03.2015 - 5 StR 43/15
    Eine Zurückverweisung der Sache zu neuer Verhandlung allein über die Adhäsionsansprüche kommt nicht in Betracht; vielmehr ist nach § 406 Abs. 3 Satz 3 StPO insoweit von einer Entscheidung abzusehen (vgl. BGH, Beschluss vom 20. März 2014 - 3 StR 20/14; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 57. Aufl., § 406a Rn. 5 mwN).
  • BGH, 06.10.2015 - 2 StR 373/14

    Tatrichterliche Beweiswürdigung (revisionsrechtliche Überprüfbarkeit: tragfähige

    Dem Beschwerdeführer ist auf seinen Antrag Prozesskostenhilfe für das Adhäsionsverfahren in der Revisionsinstanz unter Beiordnung seines Verteidigers zu gewähren (vgl. BGH, Beschluss vom 25. März 2015 - 5 StR 43/15).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht